Häufig gestellte Fragen
Steuerrepräsentanz
Nicht-residente Käufer benötigen einen Steuerrepräsentanten vor Ort. Ein Steuerbüro (Asesoría fiscal / Gestoría) kann diese Funktion übernehmen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 140 € jährlich.
Comunidad (Gemeinschaftskosten)
Das monatliche "Hausgeld" variiert je nach Anlage zwischen 30 € und 300 € pro Monat und kann bereits Wasser- und Stromkosten enthalten.
Müllabfuhr (Basura)
Die Gebühren belaufen sich auf ca. 60 € pro Jahr.
Eigennutzungssteuer (Nichtresidentensteuer)
Diese Steuer müssen nicht-residente Eigentümer zahlen, wenn sie ihre Immobilie selbst nutzen und nicht vermieten. Sie beträgt 1,1 % des Katasterwerts, von denen 19 % als Steuer jährlich fällig werden. Beispiel: Bei einem Katasterwert von 50.000 € beträgt die Steuer 104,50 €. Für Personen ohne Hauptwohnsitz in der EU, Norwegen oder Island liegt der Steuersatz bei 24 %.
Grunderwerbsteuer Gran Canaria
Die Grunderwerbsteuer (span. ITP) beim Kauf einer Bestandsimmobilie auf Gran Canaria beträgt 6,5 % vom Kaufpreis und muss innerhalb von 4 Wochen nach dem Notartermin bezahlt werden.
Grundsteuer (IBI)
Sie richtet sich nach dem Katasterwert. Bei einem durchschnittlichen 1-Schlafzimmer-Apartment, z. B. in Playa del Inglés, sind es zwischen 180 € und 250 € jährlich. Die Zahlung erfolgt halbjährlich im Juni und November. Den Katasterwert der Immobilie finden Sie auf dem Zahlungsbeleg der Grundsteuer (I.B.I.).
PlusValía (Wertzuwachssteuer)
Diese Steuer geht laut Gesetz zu Lasten des Verkäufers und ist nach dem Kauf/Verkauf abzuführen. Die gemeindliche Wertzuwachssteuer (kurz: PlusValía) wird von den Gemeinden erhoben und basiert auf dem Katasterwert. Sie fällt an, wenn eine Immobilie übertragen wird (z. B. Kauf, Schenkung oder Erbschaft). Ausnahmen gibt es nur für landwirtschaftliches Nutzland oder wenn die letzte Übertragung weniger als ein Jahr zurückliegt.
Wie lange dauert eine Kaufabwicklung?
Der notarielle Verkauf kann in ca. 1-2 Wochen vorbereitet werden, wenn alle Dokumente vorliegen. Bei Finanzierung verlängert sich die Dauer um 3-6 Wochen, da spanische Banken mindestens 30-40 % Eigenkapital erwarten.
Zahlungsform der Immobilie beim Notar
Die Bezahlung erfolgt in der Regel per namensgebundenem Bankscheck oder per Onlineüberweisung während des Notartermins. Eine Anzahlung von 10 % wird häufig in einem Kaufoptionsvertrag (contrato de arras) festgehalten.
Spanisches Konto
Für den Immobilienkauf und laufende Kosten ist ein spanisches Bankkonto zu empfehlen, jedoch nicht zwingend erforderlich. Dank SEPA-Zahlungsverfahren sind viele Transaktionen auch mit ausländischen Konten möglich.
N.I.E.-Nummer
Die "Ausländeridentifikationsnummer" ist für den Immobilienkauf erforderlich. Sie kann bei der Polizei in Spanien oder beim spanischen Konsulat in Deutschland beantragt werden.
Notar und Grundbucheintrag
Die Notarkosten betragen ca. 750 € - 950 €, je nach Aufwand. Die Gebühren für die Eintragung ins Eigentumsregister (registro) liegen bei rund 400 €.
Gebäude-/Hausratversicherung
Die Preise variieren je nach Immobilie und Versicherungsleistung, liegen aber im Durchschnitt zwischen 150 € - 250 € pro Jahr.
Strom & Wasser
Die Kosten sind niedriger als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Erfahrungswerte: Ein Apartment mit zwei Personen kostet ca. 60 € - 70 € pro Monat, je nach Verbrauch.
Steuerrepräsentanz
Nicht-residente Käufer benötigen einen Steuerrepräsentanten vor Ort. Ein Steuerbüro (Asesoría fiscal / Gestoría) kann diese Funktion übernehmen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 140 € jährlich.
Comunidad (Gemeinschaftskosten)
Das monatliche "Hausgeld" variiert je nach Anlage zwischen 30 € und 300 € pro Monat und kann bereits Wasser- und Stromkosten enthalten.
Müllabfuhr (Basura)
Die Gebühren belaufen sich auf ca. 60 € pro Jahr.
Eigennutzungssteuer (Nichtresidentensteuer)
Diese Steuer müssen nicht-residente Eigentümer zahlen, wenn sie ihre Immobilie selbst nutzen und nicht vermieten. Sie beträgt 1,1 % des Katasterwerts, von denen 19 % als Steuer jährlich fällig werden. Beispiel: Bei einem Katasterwert von 50.000 € beträgt die Steuer 104,50 €. Für Personen ohne Hauptwohnsitz in der EU, Norwegen oder Island liegt der Steuersatz bei 24 %.
Grunderwerbsteuer Gran Canaria
Die Grunderwerbsteuer (span. ITP) beim Kauf einer Bestandsimmobilie auf Gran Canaria beträgt 6,5 % vom Kaufpreis und muss innerhalb von 4 Wochen nach dem Notartermin bezahlt werden.
Grundsteuer (IBI)
Sie richtet sich nach dem Katasterwert. Bei einem durchschnittlichen 1-Schlafzimmer-Apartment, z. B. in Playa del Inglés, sind es zwischen 180 € und 250 € jährlich. Die Zahlung erfolgt halbjährlich im Juni und November. Den Katasterwert der Immobilie finden Sie auf dem Zahlungsbeleg der Grundsteuer (I.B.I.).
PlusValía (Wertzuwachssteuer)
Diese Steuer geht laut Gesetz zu Lasten des Verkäufers und ist nach dem Kauf/Verkauf abzuführen. Die gemeindliche Wertzuwachssteuer (kurz: PlusValía) wird von den Gemeinden erhoben und basiert auf dem Katasterwert. Sie fällt an, wenn eine Immobilie übertragen wird (z. B. Kauf, Schenkung oder Erbschaft). Ausnahmen gibt es nur für landwirtschaftliches Nutzland oder wenn die letzte Übertragung weniger als ein Jahr zurückliegt.